Rauchende Nachbarn 

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Grundgesetz

Bloged in by admin Sonntag Oktober 14, 2007

Ich als Laie habe mir mal das Grundgesetz angeschaut. Und nach relevanten Passagen Ausschau gehalten.
Das habe ich gefunden:
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Artikel 2 Grundgesetz:
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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Die beiden wichtigsten Passagen habe ich mal kenntlich gemacht!
Natürlich hat der Nachbar das Recht in seiner Wohnung zu rauchen (wenn es denn der Entfaltung seiner Persönlichkeit dient) nur darf der dabei nicht mein Recht auf körperliche Unversehrtheit mißachten.
( Dass passiv rauchen krank macht, muss hier ja nicht diskutiert werden! Oder? )
Ich darf auch in meiner Wohnung Musik hören, nur muss ich dafür
Sorge tragen, dass ich keinen meiner Nachbarn damit störe! So sollte das doch auch mit Tabakrauch sein! Oder sehe ich das falsch?
Das ist nur meine Meinung!

 

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