Nichtraucherschutz ade
So sind wir Deutschen, wenn es um das Rauchen geht, sind Gesundheitsschutz und andere Dinge auf einmal völlig nebensächlich, Hauptsache es kann nach Herzenslust gequalmt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun beschlossen, dass das aktuelle Rauchverbot in Gaststätten, Kneipen, Diskotheken etc. in der bisherigen Form nicht zulässig ist, da es eine Ungleichbehandlung der Gastronomen beinhaltet. Daher ist das Gesetz fürs Erste gekippt – zur Freude der Raucher und zum Ärger der Nichtraucher.
Schon fast sarkastisch der Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes, dass der Nichtraucherschutz eine dringliche Angelegenheit sei und daher am Besten ein vollkommenes Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen eingeführt werden solle, ähnlich wie in einigen anderen Staaten der EU – doch das wird die Politik wohl nicht zulassen, schließlich stehen Wählerstimmen auf dem Spiel.
Armes Deutschland!

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