Appell an Verkäufer
Allzu oft geschieht es im Supermarkt oder am Kiosk, dass Jugendlich, ja sogar
Kinder Zigaretten und andere Tabakwaren erhalten. In vielen Fällen hängt dies
nicht mit dem älteren Aussehen der Minderjährigen zusammen, wie von
Ladeninhabern und Kassiererinnen so gerne behauptet wird, sondern schlicht an
deren Unaufmerksamkeit, das zum Teil auch Desinteresse sein mag. Minderjährigen
wird es so absolut einfach gemacht, sich mit Zigaretten einzudecken und ihre
Gesundheit bereits in jungen Jahren nachhaltig zu gefährden.
Im Sinne des Jugendschutzes, aber auch im Sinne der Mitverantwortung für die
Mitmenschen sowie der Aufsichtspflicht der Erwachsenen über Minderjährige ist
dieser Umstand nicht zu verantworten! Daher sollte überlegt werden, ob es nicht
grundsätzlich sinnvoll wäre, beim Kauf von Tabakwaren einen Ausweis vorzulegen.
Ein deutscher Discounter hat den Schritt in die richtige Richtung gewagt und
fordert in jedem nicht 100% eindeutigen Fall (z.B. ergrauter Herr am Gehstock)
die Vorlage eines Ausweisdokuments. Besser einmal zuviel gefragt als
Minderjährige mit Tabak versorgt!
Diesen Grundsatz sollten sich auch all diejenigen vor Augen halten, die trotz
entsprechenden Alters nach ihrem Ausweis gefragt werden und sich dadurch falsch
behandelt fühlen.

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